7. Zahlungsbedingungen
7.1 Sind keine abweichenden Vereinbarungen über die Fälligkeit der Vergütung getroffen, so ist die Vergütung zu je 50 % zu Beginn und je 50 % mit Abschluss der einzelnen Leistungsphase zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung in EUR (€) zu erfolgen.
7.2 Bei außergewöhnlichen oder besonders umfangreichen Vorleistungen kann zudem eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
7.3 Wird nach Abschluss eines Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist Lengyel Design berechtigt, die Leistung zu verweigern und dem Auftraggeber eine Frist zur Zahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung und Sicherheitsleistung zu setzen. Bei einem erfolglosen Ablauf der Frist ist Lengyel Design berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber eine Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den Rücktritt rechtfertigen.
7.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Auftraggebers rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
7.5 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er ohne weitergehende Mahnung die gesetzlich anfallenden Verzugszinsen zu entrichten.
8. Vertragsänderung, Nachträge
Änderungen des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens muss Lengyel Design nur durchführen, wenn Lengyel Design dazu fachlich und personell in der Lage ist. Lengyel Design wird dem Auftraggeber auf Anforderung einen schriftlichen Kostenvoranschlag über die abzuändernde Leistung vorlegen. Die Durchführung einer abgeänderten Leistung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
9. Mängel, Abnahme
9.1 Beanstandungen offener Mängel von Lieferungen und Leistungen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort.
9.2 Bei Lieferungen und Leistungen, die Messe-, Ausstellungsgegenstände oder ähnliche Auftragsarbeiten betreffen, sind Mängelrügen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Übernahme des Messe-, Ausstellungsstandes oder der ähnlichen Auftragsarbeit zu erheben.
9.3 Eine etwaige Montage wird von dem Auftraggeber ausgeführt, der aus eigenen Kosten Arbeitskräfte sowie Montagematerial und sonstige für die Montage erforderlichen Mittel zu stellen hat.
9.4 Lengyel Design steht das Recht der Nachbesserung und Ersatzlieferung als Wahlrecht zu. Lengyel Design ist auch zur mehrmaligen Nachbesserung berechtigt, sofern eine Nachbesserung für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist. Sofern der Auftraggeber die Nachbesserungsarbeiten durch Lengyel Design absichtlich oder fahrlässig verhindert, wird Lengyel Design von der Haftung freigestellt.
9.5 Abweichungen in Design, Abmessung und Farbe der gelieferten Leistung oder Ware gegenüber der Wiedergabe im Angebot bleiben vorbehalten, soweit diese als gering anzusehen sind. Unterschiedliche geschmackliche Vorstellungen berechtigen nicht zu einer Abnahmeverweigerung.
9.6 Lengyel Design zeigt dem Auftraggeber den Abnahmetermin wenigstens 10 Werktage vor Fertigstellung an. Der Auftraggeber hat die Pflicht, einen verantwortlichen Vertreter zu benennen, der rechtzeitig den Abnahmetermin wahrnehmen und die geleisteten Arbeiten bescheinigen kann. Bei in sich abgeschlossenen Funktionsbestandteilen kann Lengyel Design eine Teilabnahme verlangen.
9.7 Lengyel Design übernimmt keine Gewähr wegen normaler Abnutzungserscheinungen. Für Unfälle, Sachschäden etc., welche durch unsachgemäße Verwendung der Arbeiten entstehen, haftet der Auftraggeber.
9.8 Die Abnahme gilt in jedem Fall als erfolgt, wenn der Auf–traggeber die Ware in Benutzung nimmt.
9.9 Eine Abnahmeverweigerung ist nur innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
10. Haftung
10.1 Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Lengyel Design sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Lengyel Design, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lengyel Design nur bei Verletzung einer Kardinalspflicht für vertragstypische, vorhersehbare Schäden bis zur Höhe der doppelten Auftragssumme. Von diesem Ausschluss nicht erfasst werden Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche, bei denen die Voraussetzungen des § 639 BGB erfüllt sind. Die gesetzliche Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt von diesem Ausschluss unberührt.
10.2 Lengyel Design übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Maße und sonstiger Angaben. Ebenso wenig übernimmt Lengyel Design eine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von Lengyel Design ermittelten Maße und sonstige Angaben verwenden.
10.3 Die Haftung für die gewerbliche Verwertbarkeit der abgelieferten Arbeiten einschließlich der Möglichkeit zur Erteilung gewerblicher Schutzrechte ist ausgeschlossen.
10.4 Lengyel Design versichert, dass nach eigenem Kenntnisstand die abgelieferten Arbeiten keine Schutzrechte Dritter verletzen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.